Hebammenpraxis Rüsselsheim

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hebammenpraxis Rüsselsheim

1.     Allgemeines/Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Kurse sowie alle Leistungen der Hebamme, der  Hebammenpraxis Rüsselsheim als freiberuflich arbeitende Hebamme. Der Umfang der Leistungen der Hebamme (insbesondere Ort, Zeit, Dauer, Ziel der Veranstaltung) ergibt sich aus den Kursbeschreibung in der zum Zeitpunkt der Anmeldung auf der Internetseite der Hebammenpraxis veröffentlichten Version.

2.     Anmeldung

Die Ankündigung einer Veranstaltung durch die Hebammenpraxis Rüsselsheim  z.B. auf der Internetseite oder und auf Flyern ist unverbindlich. Die Ankündigung einer Veranstaltung ist eine unverbindlich Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Angbotes durch den Anmeldenden. Die Anmeldung durch die Teilnehmerin erfolgt online über das Anmeldeformular auf der Homepage und/ oder in der Praxis.
http://www.hebamenpraxis-ruesselsheim.de

Mit Zusendung einer Anmeldebestätigung kommt der Vertrag zustande und die Teilnehmerin ist für die Teilnahme verbindlich angemeldet.

3.     Bezahlung der Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse

Die Kursgebühren werden bei gesetzlich versicherten Frauen von mir direkt mit der Krankenkasse abgerechnet, privat Versicherte erhalten eine Rechnung lt. Hebammengebührenordnung Hessen. Versäumte Stunden können nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden und müssen von der Teilnehmerin selbst entrichtet werden. Einige Krankenkassen erstatten werdenden Vätern gegen Vorlage einer  Quittung, den Beitrag zurück (Quittungen erhaltet ihr auf Wunsch im Kurs). Die Partnergebühr ist spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn an die Hebamme bar zum Kurs mitzubringen, Zahlungsmodus und Zahlungsdaten werden in der Anmeldebestätigung angegeben.

4.     Bezahlung sonstiger Kurse (z.B. Babymassage, Säuglingspflege)

Die Kursgebühr für die übrigen Kurse werden nicht von den Krankenkasse übernommen und sind eine Selbstzahlerleistung. Die Gebühr ist am ersten Kurstag in bar mitzubringen.

5.      Stornierung

Nach Buchung kann der Kurs innerhalb von 2 Wochen schriftlich oder per Email ohne anfallende Kosten storniert werden. Danach wird die volle Kursgebühr fällig. Sollte es möglich sein, Ersatz zu finden, z.B. durch eine Warteliste, erhebt die Kursleiterin als freiberuflich arbeitende Hebamme keine Gebühren. Es ist nicht möglich eine Teilnehmerin während eines laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen.

6.     Kostenerstattung durch die private Krankenversicherung

Privatversicherte Frauen erhalten zum Ende des Kurses eine Rechnung nach der Privatgebührenordnung für Hebammen. Bitte erkundigen Sie sich vor Kursbeginn, ob Ihre Krankenversicherung diese Hebammenleistung abdeckt.
Hinweis: Bei Nichtteilnahme werden die anfallenden Kosten des Kurses nicht von der Krankenkasse übernommen.

7.     Kursteilnahme

Versäumte Kursstunden sind von der Teilnehmerin selbst zu tragen. Der Grund der Nichtteilnahme am Kurs ist dabei unerheblich. Einzige Ausnahme hierfür stellt eine vorzeitige Entbindung dar oder eine schwerwiegende Erkrankung, attestiert durch einen Arzt.

8.     Veranstaltungsvoraussetzung

Kurse können grundsätzlich nur stattfinden, wenn die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist.

9.     Wechsel der Kursleitung und -zeiten

Die Hebammenpraxis Rüsselsheim behält sich vor, Kurse aus wichtigen Gründen mit einer anderen Kursleitung als ausgeschrieben zu besetzen. Die Kursleitung kann aus dringenden Gründen Kursstunden verschieben. Die Mitteilung hierüber erfolgt frühzeitig.